Bundesgerichtshof lehnt Revisionen ab: Keine Strafverschärfung für Nazi-Mörder von Saarlouis
Der BGH bestätigte die Strafe für Peter Werner Sch., der 1991 ein Asylheim angezündet hatte. Ein Bewohner starb damals qualvoll im Dachgeschoss.
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Quelle:
taz.de
Zeitstempel:
2025-01-23
17:20