Bad Mergentheim: Landgericht sieht bei Messerattacke keinen Tötungsvorsatz
„Zwei Juristen, drei Meinungen“ – eine beliebte Redewendung mit Blick auf die fehlende Eindeutigkeit von Gesetzen. Im Fall der Messerattacke unter Arbeitskolle [...]
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Quelle:
fnweb.de
Zeitstempel:
2024-12-04
17:32