Wahlkampfplakate der Grünen in Pfinztal mutwillig zerstört
Die vorsätzliche Beschädigung von Wahlkampfplakaten ist ein Straftatbestand. Inzwischen hat sich der Staatsschutz eingeschaltet.
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Quelle:
bnn.de
Zeitstempel:
2025-01-30
15:34