Neutralitätspflicht vor Wahlen: Nimmt es Lünen damit zu ernst, Herr Prof. Oebbecke?
Für Staatsorgane besteht vor Wahlen Neutralitätspflicht. Die reibt sich mit dem Informationsbedürfnis der Bürger, wie Prof. Dr. Janbernd Oebbecke erklärt.
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Quelle:
ruhrnachrichten.de
Zeitstempel:
2025-05-20
18:02