Urteil des BundesverHooligans zur Kasse bitten
Erstmals muss die DFL für die Kosten des Polizeieinsatzes bei einem Hooligan-Spiel aufkommen. Weh tut das der DFL nicht. Ein Kommentar.
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Quelle:
morgenpost.de
Zeitstempel:
2025-01-14
15:56