Beleuchtungsverbot für Gebäude: Von wegen alles verdunkelt: Viele Ausnahmen und keine Bußgelder
Öffentliche, private und gewerbliche Gebäude, sehr wohl auch Kirchen, dürfen von April bis Oktober nachts nicht angestrahlt werden. Aber wieso sieht man trotzd [...]
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Quelle:
swp.de
Zeitstempel:
2025-04-01
18:04