Keine Kontogebühren für Schwerbehinderte? Wann es eine Befreiung von Bank-Kosten gibt
Wer einen Schwerbehinderungsgrad ab 50 hat, kann sich von Kontoführungsgebühren seiner Bank befreien lassen. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht.
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Quelle:
merkur.de
Zeitstempel:
2024-10-18
06:38