Ärztin kann nach Trennung freiberuflich und in Teilzeit arbeiten
Das OLG Hamm bestätigt, dass nach Ablauf des Trennungsjahres der Wechsel auf eine volle Stelle in der Regel zumutbar ist. Das gelte aber nur, soweit die Verhäl [...]
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Quelle:
aerztezeitung.de
Zeitstempel:
2024-11-04
15:50